Benutzungsordnung

Regeln zur Benutzung der Bibliothek

Benutzungsordnung

  • Die Institutsbibliothek ist eine Präsenzbibliothek. Eine begrenzte Ausleihe ist nur für Institutsangehörige und Studenten der Institute für Linguistik und Literaturwissenschaft der Universität Stuttgart möglich.
    (s.a. unsere Benutzungsordnung)
     
  • Zur Benutzung der Bibliothek kann jeder zugelassen werden.
     
  • In der Bibliothek stehen zwei Kopierer und ein Buchscanner zur Verfügung. Die Benutzung des Buchscanners ist kostenlos, die Speicherung erfolgt auf einen USB-Stick.
     
  • Leihverkehrskürzel: 93/94
    Nachweis im Südwestdeutschen Bibliotheksverbund (SWB) unter: S1U094
     
  • Fernleihe: Über die Universitätsbibliothek Stuttgart können Kopien angefordert werden, Originale werden nicht entliehen.

 

A. Allgemeines

1. Die Bibliothek der Institute für Linguistik und Literaturwissenschaft dient der Lehre und Forschung der an diesen Instituten vertretenen Fächer.


2. Zur Benutzung der Bibliothek und ihrer Bestände in den Räumen der Bibliothek (Präsenzbenutzung) sind alle Mitglieder der Universität ( § 6 UG), sowie die nach § 54 Abs. 4 UG angenommenen Doktoranden, zugelassen, die an der Benutzung ein berechtigtes Interesse haben.


3. Die Leitung der Einrichtung kann die Benutzung einschränken, soweit die Platz oder Personalverhältnisse oder vorrangige Benutzungsbedürfnisse dies erfordern.


4. Andere als die in Abs. 2 genannten Personen können durch die Leitung der Einrichtung zur Benutzung zugelassen werden, wenn ihr keine wichtigen Gründe entgegenstehen.


5. Die Benutzung kann von der Vorlage eines Ausweises (amtlicher Lichtbildausweis, Studienausweis) abhängig gemacht werden.


6. Die Bibliothek ist eine Präsenzbibliothek. Ausleihe ist nur im Ausnahmefall begrenzt möglich. Bei längerem Bedarf der Bücher wenden Sie sich bitte an die Universitätsbibliothek oder die Württembergische Landesbibliothek.


7. Über die Anschaffung von Büchern und Zeitschriften entscheidet der Lehrkörper. Anschaffungsvorschläge, sonstige Anregungen und Kritik bitte an die Bibliotheksverwaltung richten.


8. Die Anordnungen des Bibliothekspersonals sind zu befolgen. Der Benutzer haftet für Schäden und Nachteile, die der Bibliothek aus der Nichterfüllung dieser Pflichten entstehen.


9. Wer die Bibliothek benutzt, verpflichtet sich zur Einhaltung der Benutzungsordnung.

 

B. Benutzung

1. Die Bücher sind nach Fachgebieten geordnet aufgestellt. Den Nachweis der Titel finden Sie im Katalog der Universitätsbibliothek. Eine Gesamtübersicht über die Fachgruppen (Systematik) liegt im Bereich der Aufsicht aus.

2. Bibliothekseigene Bücher und Zeitschriften dürfen nicht aus der Bibliothek herausgenommen werden (Ausnahmen s. C). Beim Verlassen der Bibliothek sind alle mitgeführten Bücher, Zeitschriften, Manuskripte und dergleichen unaufgefordert und deutlich erkennbar vorzuzeigen. Die Aufsicht ist zur Kontrolle verpflichtet.

3. Bitte benutzte Bücher immer auf die dafür vor-gesehenen Buchablagen an den Regalen zurückstellen.

4. Bitte vermeiden Sie in den Bibliotheksräumen alles, was andere Anwesende stören könnte. Führen Sie Gespräche bitte nur in den hierfür vorgesehenen Räumen. In den Bibliotheksräumen darf nicht telefoniert werden.

5. Die Mitnahme von Speisen und Getränken (außer Wasser in geschlossenen Gefäßen) ist nicht gestattet. Mäntel, Jacken und Taschen dürfen nicht mit in die Bibliothek genommen werden. Schließfächer finden Sie vor der Bibliothek im 3. OG.

6. Für mitgebrachte Bücher, Arbeitsmaterial und sonstige persönliche Dinge übernimmt die Bibliothek keine

7. Verstößt ein Benutzer schwerwiegend oder wiederholt gegen die Bestimmungen der Benutzungs-ordnung oder ist sonst wegen besonderer, im Verhalten des Benutzers liegender, Gründe der Bibliothek die Fortsetzung eines Benutzungs-verhältnisses nicht mehr zumutbar, so kann der Benutzer vorübergehend oder dauernd, teilweise oder ganz von der weiteren Benutzung ausgeschlossen werden. Die aus dem Benutzungsverhältnis entstandenen Verpflichtungen des Benutzers werden durch den Ausschluss nicht berührt.

 

C. Begrenzte Ausleihe

1. Für jedes zu entleihende Buch muss ein Leihschein ausgefüllt werden (erhältlich bei der Aufsicht). Das Ausfüllen ist Sache des Entleihers. Der Leihschein wird von der Aufsicht verwahrt und nach Rückgabe des Buches vernichtet.

2. Ausleihe durch Lehrende

Beschränkung der Anzahl der ausgeliehenen Bücher auf zehn; Leihfrist: 4 Wochen. Eine einmalige Verlängerung um 4 Wochen ist möglich, sofern kein Bedarf von studentischer Seite angemeldet wird. Zusätzlich ist es für Lehrende möglich, 10 Bände für die Dauer eines Semesters auszuleihen (Semesterausleihe).

3. Ausleihe durch Studierende

Eine Ausleihe ist nur möglich, wenn der Leihschein die Unterschrift eines für die Systemgruppe zuständigen Lehrenden trägt.

Es dürfen maximal 5 Bücher ausgeliehen werden.

Leihfrist: 

  • 1 Woche  (Vorlesungszeit)
  • 2 Wochen   (Vorlesungsfreie Zeit)

4. Wochenend- und Feiertagsausleihe:

Über das Wochenende sowie über Feiertage können Bücher auch ohne Unterschrift eines Lehrenden gegen Vorlage des Studienausweises mit gültiger Semestermarke ausgeliehen werden.

Leihfrist: 

  • Wochenende: Freitag 12 Uhr - Montag 12 Uhr
  • Feiertag/e: Letzter Öffnungstag 12 Uhr - erster Öffnungstag 12 Uhr

Diese Regelung gilt nicht für Bücher aus den Semesterapparaten (s. D.1).

5. Kurzausleihe:

Ebenfalls ohne Unterschrift eines Lehrenden können Bücher bis zu 3 Stunden entliehen werden. In diesem Fall muss der Studienausweis bei der Aufsicht hinterlegt werden.

Ausschließlich Kurzausleihe ist möglich bei:

  • Wörterbüchern, Lexika u. Bibliographien
  • Zeitschriften
  • ‘Unter Verschluss’-Büchern (s. D.3).

 

D. Sonderaufstellungen

1.1 Semesterapparate

Semesterapparate können nur von Lehrenden aufgestellt werden. Die Listen der dafür benötigten Literatur gehen an die Bibliotheksverwaltung, die dann die Semesterapparate einrichtet. Zeitschriften und Bücher, die unter C.5 fallen, können nicht in einen Apparat aufgenommen werden. Solange ein Buch zu einem Semesterapparat gehört, ist nur der Aufsteller des Apparates dafür 'zuständig'. Ausleihe ist nur in Absprache und mit Unterschrift des Aufstellers möglich.

Während der vorlesungsfreien Zeit werden alle Semesterapparate von der Bibliotheksverwaltung aufgelöst und die Bücher an den durch die Signatur gegebenen Standort zurückgestellt.

1.2 Permanente Apparate

Für Grundkurse und Examenskolloquien ist nur eine Kurzausleihe (s. C.5) möglich.

2. Handapparate

Handapparate befinden sich am Lehrstuhl.

Sie können nur begrenzt und nach Absprache mit der Bibliotheksverwaltung aufgestellt werden. Vermerk in der Titelaufnahme: „Handapp. ...“.

Es ist für Lehrende auch möglich bis zu 10 Bände für die Dauer eines Semesters auszuleihen (Semesterausleihe).

Die Studierenden haben das Recht, jederzeit Einsicht in die Handapparate und Semesterausleihen der Lehrenden zu nehmen.

Bitte wenden Sie sich an den Lehrstuhl.

3. Unter Verschluss-Bücher:

Wertvolle Werke, Bücher, die über 100 Jahre alt sind, Überformate.
Kennzeichnung an der Titelaufnahme: Unter Verschluss. Standort in der Bibliotheksverwaltung. Nur Kurzausleihe (s. C.5) möglich

4. AV-Medien

CD-ROMs & DVDs stehen bei der Aufsicht und dürfen mit Wochenleihschein entliehen werden

 

- die Bibliotheksverwaltung -

 

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