Keine Präsenzlehre bis 20. April

13. März 2020

Die Universitätsleitung hat den Erlass des baden-württembergischen Wissenschaftsministeriums vom 11. März dahingehend konkretisiert, dass bis zum 20. April grundsätzlich keine Präsenzlehre stattfinden darf. Das betrifft neben Vorlesungen auch Seminare, Übungen, Praktika, Sprachkurse, studienvorbereitende Kurse, etc.

Die Universitätsleitung hat den Erlass des baden-württembergischen Wissenschaftsministeriums vom 11. März dahingehend konkretisiert, dass bis zum 20. April grundsätzlich keine Präsenzlehre stattfinden darf. Das betrifft neben Vorlesungen auch Seminare, Übungen, Praktika, Sprachkurse, studienvorbereitende Kurse, etc.

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