Die Universitätsleitung hat den Erlass des baden-württembergischen Wissenschaftsministeriums vom 11. März dahingehend konkretisiert, dass bis zum 20. April grundsätzlich keine Präsenzlehre stattfinden darf. Das betrifft neben Vorlesungen auch Seminare, Übungen, Praktika, Sprachkurse, studienvorbereitende Kurse, etc.